Das „Drei Garantien“-Gesetz sieht vor, dass die Garantiezeit für Motorräder ein Jahr oder 6.000 Kilometer beträgt. Bei Überschreitung einer dieser Fristen erlischt die Garantie. Während dieser Zeit sollte der Hersteller oder Händler, mit Ausnahme von leicht beschädigten oder verbrauchbaren Teilen und Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung und Wartung verursacht wurden, einen kostenlosen Garantieservice einschließlich der Kosten für Ersatzteile und Arbeit anbieten.
Einige Hersteller können Garantiefristen festlegen, die über die nationale Norm hinausgehen. Beispielsweise kann bei einigen Modellen eine Garantiezeit von zwei Jahren oder 20.000 Kilometern gelten. Bitte beachten Sie jedoch, dass für einige Teile weiterhin die nationale Norm von einem Jahr oder 6.000 Kilometern gilt.
Mittlerweile wird die Garantiezeit auch von bestimmten spezifischen Bedingungen beeinflusst:
Zum Beispiel: Demontage verbotener Teile: Nach der Demontage erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Nicht-Originalteile: Die Verwendung von nicht-Originalmotorölen, -teilen usw. kann zum Erlöschen der Garantie führen.
Reparaturen, die in nicht-autorisierten Servicezentren durchgeführt werden: Reparaturen, die in nicht-autorisierten Servicezentren durchgeführt werden, können zum Erlöschen der Garantie führen.
Daher wird empfohlen, beim Kauf eines Motorrads die Garantiebestimmungen des Herstellers sorgfältig durchzulesen und den Kaufbeleg und das Garantiezertifikat sicher aufzubewahren, damit Sie bei Bedarf den Garantieservice in Anspruch nehmen können.

